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Gasflaschenschränke / -Container

Druckgasflaschen gehören zu den Lagergütern, die wegen ihres hohen Gefahrenpotentials strengen Auflagen unterliegen. So dürfen Gasflaschen nicht in Kellerräumen, Garagen oder Arbeits-räumen gelagert werden. Die Gasflaschenschränke und Container sind für die Außenaufstellung konzipiert und erfüllen im Sinne der TRGS 510 die Anforderungen an ein Freilager.